Gerne hätte ich die Problematik auf gesetzlicher Ebene gelöst, aber leider geht der indirekte Gegenvorschlag zu wenig weit. Folgende Gründe sprechen aus meiner Sicht für ein Ja zur Initiative:

1) Es braucht eine eidgenössische Regelung: Die Autonomie der Kantone ist ein Teil des Problems. Es ist für Touristen fast unmöglich zu wissen, in welchen Kantonen was gilt. Dass in unserem kleinen Land unterschiedliche Regelungen gelten ist zudem unverständlich. (Auf kantonaler Ebene haben St. Gallen und Tessin ein Verhüllungsverbot für das Gesicht eingeführt. In zahlreichen Kantonen gelten Vermummungsverbote bei Kundgebungen.)

2) Die Kompatibilität mit unserer westlichen Kultur ist nicht gegeben: In unserer Kultur sind Männer und Frauen gleichgestellt. In unserer Kultur begegnen sich Menschen im öffentlichen Raum mit unverhülltem Gesicht.

3) Jede Frau ist wertvoll und darf in ihrer Freiheit und ihrem Wert nicht beraubt werden: Die Burka und der Niqab, also Gesichtsverhüllungen, werden nur von Frauen getragen. Es sind zudem Kleidungsstücke, die dazu dienen, Frauen unterzuordnen und zu unterdrücken. Beispielsweise riskiert eine Frau in gewissen Ländern, die den Schleier ausziehen möchte, Gefängnis oder Folter. Dies darf nicht toleriert werden. Zudem widerspricht dies unserer Verfassung der Gleichstellung von Männern und Frauen.

Mehr Argumente unter: frauenrechte-ja.ch

 

Um was geht es

Die Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ verlangt, dass in der Schweiz niemand sein Gesicht verhüllen darf. Diese Vorschrift würde an allen öffentlich zugänglichen Orten gelten, also auf der Strasse, in Amtsstellen, im öffentlichen Verkehr, in Fussballstadien, Restaurants, Läden oder in der freien Natur. Ausnahmen wären ausschliesslich in Gotteshäusern und an anderen Sakralstätten möglich sowie aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Weitere Ausnahmen, beispielsweise für verhüllte Touristinnen, wären ausgeschlossen.

Was sagt der Bundesrat

Der Bundesrat und die Mehrheit des eidgenössischen Parlaments haben sich stets gegen eine schweizweite Regelung ausgesprochen. Dies mit folgenden Argumenten: Die Initiative ist gegen die Rechte der Kantone, die die Nutzung des öffentlichen Raums regeln. Zudem sind sie der Meinung, dass es ein Randphänomen ist. Diese kommt bei Touristinnen vor, die sich nur vorübergehend hier aufhalten. Negative Folgen für den Tourismus in gewissen Regionen werden befürchtet. Ein Verhüllungsverbot hilft auch den betroffenen Frauen nicht. Im Gegenteil: Es könnte dazu führen, dass diese Frauen nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen.

Gegenvorschlag geht zu wenig weit

Dieser verlangt, dass Personen den Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist. Zudem sind im Gegenvorschlag Massnahmen zur Stärkung der Rechte der Frauen enthalten. Dieser kann nur in Kraft treten, wenn die Initiative abgelehnt wird.

Videobeitrag Lilian Studer