Am 14.6.2015 stimmt das Volk über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich ab. Ein kantonales Komitee Nein zur PID hat sich dem Schweizerischen Komitee angeschlossen.
Welche Rolle spielt das menschliche Leben? Wie soll man damit umgehen? Die Antworten auf diese gesellschaftlichen und moralischen Fragen waren über viele Jahre klar und Basis eines breiten gesellschaftlichen Konsens. Der medizinisch-technisch Fortschritt erlaubt immer mehr Eingriffe in das „Leben“ und plötzlich ist es möglich, einen einfachen Zellhaufen im Labor zu analysieren und Entscheide zu fällen, die über ein gesamtes Menschenleben entscheiden. Am Ende einer möglichen Entwicklung steht in Zukunft vielleicht sogar das „Designer-Baby“. Damit ist die Frage im Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik – kurz PID –eine gesellschaftliche Fragestellung.
Die PID ermöglicht die genetische Untersuchung eines durch künstliche Befruchtung entstandenen Embryos vor der Einpflanzung in die Gebärmutter. Damit PID eingeführt werden kann, muss die Verfassung geändert werden. Dagegen wehrt sich das kantonale Komitee.
Im heutigen Verfassungstext ist der Embryonenschutz zentral. Mit der Änderung wird dieser nichtig. Heute dürfen nur drei Embryonen pro Behandlungszyklus entwickelt werden. Mit den geplanten Änderungen wären es zwölf, die je nach Gutdünken im Labor vernichtet, eingepflanzt oder neu auch eingefroren werden dürfen.
Als Entscheidungsgrundlage dienen über Labordiagnose gewonnene Erkenntnisse über die Embryonen. Die Embryonen kommen quasi auf den Prüfstand. Neu kann jeder Embryo mit genetischen Anomalien vernichtet werden. Dies stellt die zukünftigen Eltern vor schwierige Entscheide, die sie im schlimmsten Fall den Rest des Lebens belasten. Das breit abgestützte Komitee sagt klar „Nein“ zu dieser Selektion im Labor. Jede Art von Behinderung oder auch nur Anomalie bei Geburt wird dadurch gebrandmarkt und als nicht lebenswert bezeichnet.
Die Gesetzesvorlage, die gleichzeitig bei einem „Ja“ des Volkes zur Verfassungsänderung umgesetzt würde, hat die Bundesversammlung gegenüber der Botschaft des Bundesrates zusätzlich noch ausgeweitet.
Das Co-Präsidium des Komitees „Nein zur PID“ besteht aus folgenden Personen:
Studer Lilian, Grossrätin, EVP, Wettingen
Flückiger-Bäni Sylvia, Nationalrätin, SVP, Schöftland
Dr. Scherer Eric, Vorstandsmitglied insieme 21, Lenzburg
Lerch Martin, Grossrat, EDU, Rothrist Aargau, Frick
Fuchs Jonny, Regionalkoordinator *jevp
Mehr Informationen unter: www.nein-zur-pid.ch
Kontakt:
Lilian Studer, 076 575 24 77 | Eric Scherer, 079 622 55 88 | Nicole Müller, 079 668 68 58