Darüber muss das Volk entscheiden!
Heute dürfen in der Schweiz einer verstorbenen Person nur dann Organe entnommen werden, wenn diese dazu ihr Einverständnis erklärt hat. In der Schweiz fehlt es allerdings an lebensrettenden Organen. Allein 2019 standen mehr als 1 400 Menschen auf der Warteliste für ein passendes Organ – und nicht für alle kam es rechtzeitig. Heute kann man seine Bereitschaft zur Spende unter anderem im Nationalen Organspenderegister oder in einem Organspendeausweis eintragen. Doch nur Wenige tun dies. Auch die Angehörigen kennen den Willen der verstorbenen Person häufig nicht. Aufgrund dieser Situation wurde eine Volksinitiative eingereicht, welche die sogenannte Widerspruchslösung einführen will: Den Verstorbenen dürfen prinzipiell Organe entnommen werden, es sei denn, sie haben sich zu Lebzeiten explizit dagegen ausgesprochen. Das Parlament verabschiedete in der Herbstsession einen Gegenvorschlag, die erweiterte Widerspruchslösung: Die Angehörigen müssen vor der Entnahme befragt werden, so dass sie den Willen der verstorbenen Person einbringen können.
Der Handlungsbedarf steht ausser Frage: Die grundsätzliche Bereitschaft zur Organspende ist laut Umfragen vorhanden, doch zu wenig dokumentiert. Auch herrscht ein Informations-defizit. Doch die Widerspruchslösung, selbst die erweiterte, wäre nicht nur ein Paradigmenwechsel, sondern auch ein massiver Eingriff in die körperliche Integrität der Menschen. Mit dieser neuen Regelung würde auch der Druck auf die An-gehörigen massiv erhöht.
Wir EVP-Ratsmitglieder hatten uns für das so genannte Erklärungsmodell eingesetzt: Jeder und jede würde regelmässig (zum Beispiel bei der Passverlängerung oder beim Hausarzt) motiviert, sich mit der Frage der persönlichen Organspende auseinanderzusetzen und seinen Willen dann auch zu erklären. Diese Lösung, die auch die nationale Ethikkomission vorschlug, hatte leider im Parlament keine Chance.
Ein Referendum, unter anderem mit Marianne Streiff von der EVP im Co-Präsidium, sammelt nun Unterschriften gegen die erweiterte Widerspruchslösung. Es ist zentral, dass das Volk über eine derart gewichtige, zutiefst persönliche Frage abstimmen kann. Herzlichen Dank für die tatkräftige Unterstützung Unterschriften zu sammeln, damit das Referendum zustande kommt.
Mehr Infos und zum Komitee: organspende-nur-mit-zustimmung.ch
Lilian Studer