Feiertage gönnen allen etwas Ruhe und Besinnung
Ein verstaubter Paragraph, so wird die besondere Regelung im Gastgewerbegesetz laut Initianten beschrieben. An fünf hohen Feiertagen sowie am jeweils darauf folgenden Tag müssen die Gastwirtschaftsbetriebe um 00.15 Uhr schliessen. Verstaubt anscheinend, da laut ihnen viele heute der Kirche fernbleiben. Ob dem so sei oder nicht, die christlichen Werte sind nach meiner Beobachtung immer noch sehr vielen Menschen wichtig – auch jungen Leuten. Somit stimmt die Aussage der Initianten für mich nicht, dass generell bei der jungen Bevölkerung ein Bedarf an einer „Normalisierung“ der Gastro-Schlusszeiten besteht. Schlussendlich darf auch etwas Toleranz und Respekt in die andere Richtung eingefordert werden. Auch müsste man mit diesem Argument generell über die Abschaffung dieser Feiertage sprechen, wenn nicht sogar über die Frage der Bedeutung des Sonntags. Ich denke, dies wäre nicht im Sinne unserer Gesellschaft und würde hohe Wellen werfen. Schliesslich gibt der Staat mit diesen offiziellen Feiertagen der Bevölkerung einerseits den nötigen Freiraum, um die christlichen Feste würdig zu feiern und andererseits gönnt er allen etwas Besinnung und Ruhe. Gerade in unserer hektischen Gesellschaft, die viele von uns so erleben, sind entschleunigende Momente von Bedeutung.
Irreführend ist auch der Name: denn ein Tanzverbot existiert nicht. Für mich gehört Tanzen zum Leben und wird wahrscheinlich im privaten Rahmen an einigen Orten an diesen Feiertagen auch getan.
Wie Grossrat und Regierungsrat empfehle ich die Initiative zur Ablehnung.